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Tiershop.de vom 05.02.2007
Pferdeinfluenza

Bricht die Influenza in einem Reit- oder Zuchtbetrieb aus, sind die Schäden oft enorm! Die Erkrankung wird oft auch als Hoppegartener Husten oder als Pferdegrippe bezeichnet.

Der Erreger

Die Pferdeinfluenza ist eine sehr ansteckende Virusinfektion der Atmungsorgane. Die Pferdeinfluenzaviren gehören zu der Familie der Orthomyxoviridae und zum Genus Influenza A. Weiter werden sie unterteilt in Subtypus equi 1 (H7/N7) und equi 2 (H3/N8). Diese Erreger sind sehr wiederstandsfähig und können Wochen in der Umgebung der Tiere ansteckungsfähig bleiben. Die üblichen Stalldesinfektionsmittel sind jedoch wirksam.

Influenzaviren sind auf der ganzen Welt verbreitet ausser in Australien und Neuseeland.

Die Übertragung

Die geradezu rapide Ausbreitung in einem Bestand innerhalb von 1-5 Tagen mit einer Erkrankungsrate bis zu 100 % sind typische Merkmale dieser Infektion.

Schlechtes Stallklima, staubiges Heu und Einstreu begünstigen sowohl die Ansteckung als auch die Ausbreitung im Bestand; auch der Krankheitsverlauf selbst wird durch mangelhafte Hygiene verschlimmert und führt zu Folgeschäden in Form von chronischen Atemwegserkrankungen bis zur Dämpfigkeit.

Die Pferdeinfluenza tritt besonders bei Sportpferden bzw. in Reitervereinen auf. Das Zusammentreffen von Pferden aus unterschiedlichen Betrieben, der Streß durch Transport und erhöhte Leistung begünstigen die Ansteckung bzw. den Ausbruch der Erkrankung im Zusammenhang mit reitsportlichen Veranstaltungen. Junge Pferde, die vom Zuchtbetrieb in den Trainingsbetrieb wechseln, sind besonders gefährdet.

Die Symptome

Rötung der Nasenschleimhäute, klarer Nasen- und Augenausfluß, hohes Fieber (bis 42°C) sowie ein trockener, hohler Husten sind die charakteristischen Krankheitssymptome.  Die Hustenattaken, die bis zu 10mal pro Stunde auftreten, sind sehr schmerzhaft für die Tiere. Meist kommt es zu einer zusätzlichen bakteriellen Infektion der geschädigten Schleimhäute und damit zu anhaltend erhöhter Körpertemperatur, die entsprechende tierärztliche Behandlung erforderlich macht.

Die Diagnose

Eine Absicherung der klinischen Diagnose ist durch den Virusnachweis mittels Nasentupferprobe, Spülprobe aus den oberen Atemwegen oder den Luftsäcken und Rachentupferprobe in der Anfangsphase möglich. Antikörper im Blutserum sind erst nach 14 Tagen nachweisbar und somit für die Sofortdiagnose nicht zu nutzen.

Die Therapie

Generell lassen sich die Viren nicht bekämpfen und so können nur die Symptome behandelt werden. Absolute Ruhe der Tiere ist die erste und wichtigste Gegenmaßnahme. Die sekundären Bakterieninfektionen können mittels Amtibiose eingedämmt werden. Ein Stall in dem Influenza aufgetreten ist, ist für mindestens 4 Wochen zu sperren. Nach der Durchseuchung muss der komplette Betrieb hygienischen Maßnahmen unterzogen werden.

Die Vorbeugung

Die finanziellen Schäden, z. B. im Reitbetrieb, ergeben sich durch die Zwangspausen, durch die eigentlichen Behandlungskosten sowie durch die möglichen Spätschäden bis hin zur Abschaffung eines Pferdes.  Regelmäßige Impfungen zur Vorbeuge der Pferdeinfluenza verursachen zwar ebenfalls Kosten, diese stehen jedoch in keinem Vergleich zu den vorgenannten Krankheitskosten.

Für den Aufbau eines verläßlichen Impfschutzes sind die Empfehlungen der Impfstoffhersteller unbedingt zu befolgen. Allgemein gilt, daß die Immunabwehr bei einem bislang ungeimpften Pferd zunächst durch die Grundimmunisierung stimuliert und durch die nachfolgenden Wiederholungsimpfungen auf wirksamem Niveau gehalten werden muß. Überziehen der Impfabstände ist vergleichbar mit einer "Trainingsunterbrechung" der Abwehrkräfte, durch erneute Grundimmunisierung ist der vorherige Zustand wieder aufzubauen. Junge Pferde (bis zu 2-3 Jahren) sind von "Trainingsunterbrechungen" besonders betroffen. Die Impfintervalle sind sorgfältig einzuhalten. Fohlen sind ab dem 4. Lebensmonat in das Impfprogramm einzubeziehen, die Trainingseinwirkung auf das Immunabwehrsystem ist in dieser Altersstufe außerordentlich wirkungsvoll und wichtig.

Pferde die im Sport eingesetzt werden unterliegen einer Impfpflicht, die im Pferdepass dokumentiert wird!


 

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