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Tiershop.de vom 13.02.2007Der EquidenpassSeit 2000 ist der Pass Pflicht für alle Pferde. Ein Transport oder gar die Schlachtung ohne diesen Pass ist nicht mehr zulässig. Warum brauche ich einen Pass für mein Pferd....? Auch wenn ein Pony ein Leben lang auf der grünen Wiese steht naht vielleicht eines Tages der Abschied. Viele Pferdebesitzer entscheiden sich dann nicht für die Euthanasie durch den Tierarzt, sondern bringen die Pferde zum Schlachthof. Das heißt, jedes der geliebten Hobby- und Sporttiere ist potenziell auch ein Lebensmittellieferant. Dieser Zwiespalt führt spätestens bei der medizinischen Versorgung zu Problemen. Denn es gibt eine Reihe von Medikamenten, die nicht für lebensmittelliefernde Tiere zugelassen sind. das Stichwort heißt Arzneimittelrückstände. Der Pass ist dazu da, für jedes Pferd individuell zu regeln, ob es als Schlachttier geführt werden soll oder nicht. Ein Pferd das also verbindlich als Nicht-Schlachttier geführt wird, darf uneingeschränkt behandelt werden, aber nicht mehr der Schlachtung zugeführt werden. Damit wird dieses Dokument für alle Pferde und auch Esel, Maultiere und Maulesel verbindlich.
Er ist der Personalausweis des Pferdes. Er beinhaltet das Alter und Abstammung des Pferdes, sowie Name und Adresse des Besitzers. Als „Photo" ist ein Diagramm mit den Abzeichen des Pferdes eingeheftet. In ihm werden bei Schlachttieren die vorgenommenen Behandlungen und die verwendeten Medikamente eingetragen. Bei Turnierpferden werden Impfungen und Dopingproben eingetragen.
Woher bekomme ich den Pass?
Ist Ihr Pferd bei einem bestimmten Verband registriert und besitzt Zuchtpapiere? In diesem Fall können sie den Pass über den jeweiligen Zuchtverband beantragen. Diese geben auch gerne Auskunft über die jeweilige Vorgehensweise. Bei Ausländischen Papieren kann man sich an den jeweiligen deutschen Partnerverband wenden, der bei den jeweiligen Landesverbänden zu erfragen ist. Wenn Ihr Pferd keine Papiere hat, ist der Tierarzt oder Brennbeauftragte gefragt. Dieser erfasst die Abzeichen ihres Tieres und nimmt die jeweiligen Daten auf. Das Antragsformular wird zur Deutschen Reiterlichen Vereinigung ( FN ) geschickt, die dann ihren Pass ausstellt. Dieses Verfahren empfiehlt sich auch für Pferde mit ausländischen Papieren, für die es bei uns keinen Partnerverband gibt.
Schlachtung oder Nicht? Im Sinne des Equidenpasses haben sie als Besitzer die Entscheidung ob ihr Tier niemals der Lebensmittelgewinnung zugeführt wird, oder ob die Möglichkeit der Verwertung weiterhin bestehen soll. Lassen sie Ihr Pferd als Nicht-Schlachttier eintragen, wird es wenn es soweit ist eingeschläfert. Die Entsorgung findet dann über de Tierkörperverwertung statt. Treffen sie diese Entscheidung, ist sie nicht rückgängig zu machen Auch nach der Veräußerung des Tieres ist diese Entscheidung für den Käufer bindend. Ihr Tier ist ein reines Hobbytier und unterliegt keinen Begrenzungen in der medizinischen Versorgung. Wenn sie Ihr Pferd als Schlachttier eintragen lassen darf es in die Lebensmittelkette gelangen. Diese Entscheidung ist jederzeit umwandelbar in „Nicht- Schlachtung" sollte es die Situation erfordern. Es dürfen alle Medikamente eingesetzt werden, die für das Pferd zugelassen sind. Diese müssen nicht in den Pass eingetragen werden. Medikamente die nicht für das Pferd zugelassen sind dürfen ebenfalls (mit einigen Ausnahmen) angewendet werden, müssen aber in den Pass eingetragen werden. Es gilt eine generelle Wartezeit von sechs Monaten bis zur Verwertung.
Was mache ich dann mit dem Pass?
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